Nach langer und intensiver Debatte hat die "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" beim deutschen Bundestag (kurz: Endlagerkommission) ihren Abschlussbericht am 28. Juni 2016 verabschiedet und am 5. Juli 2016 an Bundestag und Bundesrat übergeben.
Die 33 Mitglieder zählende Kommission hatte die gesetzliche Aufgabe, die Grundlagen für die zukünftige Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle zu diskutieren und entsprechende Handlungsempfehlungen abzugeben. Sie bestand aus jeweils acht Vertreter*innen der Wissenschaft und gesellschaftlicher Gruppen sowie Mitgliedern von Landesregierungen und des Deutschen Bundestages unter einem abwechselnden Vorsitz. Von 2014 bis 2016 hat die Kommission in 34 Sitzungen und vielen weiteren Treffen von kleineren Arbeits- und Redaktionsgruppen die Thematik der Endlagerung in ihren vielen Aspekten beleuchtet. Dabei hat sie auch die Erfahrungen der Vergangenheit einbezogen und den Blick auf ähnliche Projekte in anderen Ländern gerichtet. In ihrem Abschlussbericht spricht sich die Kommission für eine Endlagerung der insbesondere hochradioaktiven Abfälle in einer tiefen geologischen Formation aus. Allerdings soll die Einlagerung unter Berücksichtigung von Anforderungen an Rückholung und Bergbarkeit erfolgen, sodass mögliche Fehler später korrigiert werden können.
Des Weiteren hat die Kommission in ihrem umfangreichen Bericht einen Vorschlag für einen ergebnisoffenen Prozess entwickelt, in dem für ein solches Endlager der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gefunden werden kann. Dieser Vorschlag umfasst ein mehrstufiges Auswahlverfahren, bei dem ausgehend von einer "weißen Landkarte" die potentiell geeigneten Standorte mit Hilfe eines festgelegten, wissenschaftsbasierten Kriterienkatalogs immer weiter eingegrenzt werden und nach einem abschließenden Vergleich der endgültige Standort festgelegt wird. Die Suche soll von einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung auf lokaler und überregionaler Ebene begleitet werden. Diese Empfehlungen wurden 2017 mit der Novellierung des Standortauswahlgesetzes umgesetzt.