Novelle des Batteriegesetzes sichert flächendeckende Rücknahme und hochwertiges Recycling ab

20.05.2020
Batterien
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 074/20
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Ab 2021 müssen sich alle Batteriehersteller registrieren lassen. Durch das Gesetz sollen neue Mindeststandards gelten, die eine hochwertige und sichere Entsorgung garantieren.

Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung des Batteriegesetzes auf den Weg gebracht. Künftig müssen sich alle Hersteller von Batterien registrieren lassen, alle Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien werden von einer einheitlichen Stelle genehmigt. Neue Mindeststandards bei der Abholung von Geräte-Altbatterien sollen eine hochwertige und sichere Entsorgung garantieren. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einheitlich und gemeinsam durch alle Hersteller informiert werden. Seit Jahresbeginn sind nur noch herstellereigene Rücknahmesysteme auf dem Markt der Gerätealtbatterie-Entsorgung tätig. Die Bundesregierung passt das Batteriegesetz an diese veränderte Marktsituation an und schafft Rechtssicherheit für alle Akteure.

Die Gesetzes-Novelle macht die stiftung elektro-altgeräte register zum einheitlichen Akteur für die Registrierung von Batterieherstellern und eine standardisierte Genehmigung von Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien. Darüber hinaus setzt das neue Batteriegesetz die neuen Anforderungen der EU an die erweiterte Herstellerverantwortung um, sofern diese nicht durch das bestehende Recht bereits umgesetzt waren. So müssen sich ab 2023 die finanziellen Beiträge der Hersteller an die Rücknahmesysteme an ökologischen Kriterien orientieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Berücksichtigung ökologischer Aspekte bereits bei der Herstellung von Batterien an Bedeutung gewinnt. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundestag und Bundesrat zur Befassung zugeleitet, das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Das Batteriegesetz verpflichtete Hersteller von Gerätebatterien bisher, sich an einem Gemeinsamen Rücknahmesystem zu beteiligen, sofern sie nicht selbst ein eigenes Rücknahmesystem betreiben. Im Januar hat das bisherige Gemeinsame Rücknahmesystem, die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), seine Genehmigung als herstellereigenes Rücknahmesystem erhalten und seine Tätigkeit als Solidarsystem damit eingestellt. Damit agieren auf dem Markt der Geräte-Altbatterie-Rücknahme seitdem nur noch herstellereigene Rücknahmesysteme. Diese Situation greift der heute beschlossene Gesetzentwurf auf und sieht eine Rücknahme und Entsorgung von Geräte-Altbatterien im Wettbewerb vor. Es werden dabei die notwendigen Randbedingungen für einen fairen Wettbewerb aller Beteiligten festgelegt.

Weitergehende Regelungen zur Entsorgung von Altbatterien wird das BMU im Herbst 2020 auf EU-Ebene diskutieren. Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Einsatzgebiete von Batterien, den aktuellen technischen Entwicklungssprüngen und dem steigenden Bedarf an modernen Speichertechnologien bringt sich das BMU bereits heute aktiv in die Konsultationsprozesse auf europäischer Ebene ein. Die Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen für Batterien sollen insbesondere die Nachhaltigkeit der Batteriewertschöpfungskette für die Elektromobilität verbessern und das Kreislaufpotenzial sämtlicher Batterien steigern. Die EU-Kommission plant, im Oktober 2020 einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen.

20.05.2020 | Pressemitteilung Nr. 074/20 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM9050
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