Europaweite Befragung zu per-und polyfluorierten Chemikalien gestartet

13.05.2020
Tisch mit Laborproben in Glasbehältern
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 066/20
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Die Chemikalienbehörden mehrerer europäischer Länder arbeiten an einem umfassenden Verbot von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS). Bis zum 31. Juli können sich nun Unternehmen zur Verwendung von PFAS-Stoffen äußern.

Die Chemikalienbehörden Deutschlands, Dänemarks, der Niederlande, Norwegens und Schwedens arbeiten derzeit an einem Vorschlag für ein umfassendes Verbot von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS). Dies geschieht im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH. Alle Verwendungen dieser Stoffe, die nicht als "gesamtgesellschaftlich unabdingbar" gelten, sollen künftig verboten werden. Welche Verwendungen für sie als solche gelten, können Unternehmen, die PFAS verwenden oder deren Produkte PFAS enthalten, bis zum 31. Juli 2020 gegenüber den Behörden darlegen.

PFAS sind in Alltagsgegenständen wie etwa Bratpfannen (Teflon), Sporttextilien oder Skiwachsen, aber auch in Feuerlöschschäumen, elektronischen Geräten, Schutzkleidung und Medizinprodukten enthalten. Hochfluorierte PFAS-Verbindungen sind extrem langlebig in der Umwelt. Sie können zu dauerhaften Kontaminationen von Böden und des Grundwassers führen und in Lebensmittel übertreten. Die Behörden benötigen möglichst vollständige Informationen über diese Stoffe und mögliche Ersatzstoffe, um zu beurteilen, welche Verwendungen der PFAS von einem generellen Verbot ausgenommen werden sollten.

Für vier PFAS-Verbindungen erarbeitet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) derzeit einen so genannten "Tolerable Weekly Intake" (TWI). Dieser Wert gibt an, welche Menge eines Stoffes oder einer Gruppe von Stoffen wöchentlich durch Lebensmittel aufgenommen werden kann, ohne dass diese Aufnahme gesundheitlich bedenklich ist. Auf Basis der EFSA-Stellungnahme wird es auf EU-Ebene auch zu Verhandlungen über PFAS-Grenzwerte ("Höchstgehalte") für Lebensmittel kommen.

13.05.2020 | Pressemitteilung Nr. 066/20 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM9042
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