Besserer Schutz für den Gartenschläfer

30.10.2018
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 212/18
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Der Bestand des Gartenschläfers ist in den letzten Jahrzehnten drastisch zurückgegangen. Im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt sollen nun Erkenntnisse über dieses wenig erforschte Lebewesen gesammelt werden.

Neues Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Der Gartenschläfer, der "kleine Bruder" des Siebenschläfers, gehört zu den unbekannteren heimischen Arten und ist noch wenig erforscht. Sein Bestand ist in den letzten Jahrzehnten in ganz Europa drastisch zurückgegangen. Dem soll ein jetzt gestartetes Projekt entgegenwirken, das im Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert wird. Das Projekt wird die Art näher untersuchen, kurzfristige Schutzmaßnahmen ergreifen und ein bundesweites Schutzkonzept erarbeiten. In sechs Bundesländern soll das Konzept anschließend gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern umgesetzt werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt mit etwa 3,6 Millionen Euro. Es läuft bis zum Jahr 2024 und wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachlich begleitet.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Der Gartenschläfer ist eine von vielen seltenen Arten, über die wir immer noch viel zu wenig wissen. Dieses Projekt soll Abhilfe schaffen. Engagierte Bürgerinnen und Bürger können einen wichtigen Beitrag leisten zum besseren Verständnis dieser bisher wenig erforschter Art. Die von Ehrenamtlichen in einem Online-Meldesystem gesammelten Daten werden genutzt, um ein umfassendes Schutzkonzept für den Gartenschläfer zu erarbeiten. Unser Ziel ist, den Bestand dieser gefährdeten Art zu sichern."

BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel: "Gesammelt werden Haarproben des Gartenschläfers, die anschließend genetisch untersucht werden. Daraus wird dann ersichtlich, wo eine Vernetzung von Lebensräumen besonders sinnvoll und notwendig ist, wo Tiere aus Wildtierauffangstationen wieder ausgewildert werden sollten und welche Bestände vorrangig durch eine Verbesserung ihrer Lebensräume geschützt werden müssen. Wir erwarten auch Erkenntnisse zu Wanderbewegungen und zum räumlichen Verhalten einzelner Tiere sowie über die genetische Vielfalt innerhalb dieser Art." 

Der Gartenschläfer gehört zur Familie der Bilche, ist nachts aktiv und hält etwa fünf Monate Winterschlaf. Seine Verbreitung, Genetik sowie die Ursachen für den drastischen Rückgang der Art werden in dem jetzt gestarteten Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND), der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und der Justus-Liebig-Universität Gießen gemeinsam mit Ehrenamtlichen untersucht. 

Dort, wo bereits bekanntermaßen Gartenschläfer vorkommen, werden von Projektbeginn an Sofortmaßnahmen umgesetzt. Beispielsweise sollen kleinräumig Habitate verbessert und vernetzt und zusätzliche Versteck- und Nistmöglichkeiten geschaffen werden. 

Das Projekt läuft von Oktober 2018 bis September 2024 und wird vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit rund 3,6 Millionen Euro gefördert.

Weitere Informationen

Der Gartenschläfer (Eliomys quercinus) ist laut den bundesweiten Roten Listen der gefährdeten Tiere und Pflanzen in Kategorie G eingestuft (Gefährdung unbekannten Ausmaßes). Er ist eine seltene Art, deren Bestand in den letzten Jahrzehnten in Deutschland deutlich zurückgegangen ist. Deutschland trägt für die weltweite Erhaltung des Gartenschläfers eine hohe Verantwortung, weil ein großer Anteil seines Weltbestandes bei uns lebt. Der Gartenschläfer ist nach dem Bundesnaturschutz- und dem Bundesartenschutzgesetz besonders geschützt.

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanz bildende Maßnahmen der Informationen und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.

30.10.2018 | Pressemitteilung Nr. 212/18 | Artenschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM8174
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