Gewährleistung der nuklearen Sicherheit während der Corona-Krise

27.03.2020
Kernkraftwerk mit dampfendem Turm vor dem klaren blauen Himmel.
Das Bundesumweltministerium informiert über die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit während der Corona-Krise.

Das Bundesumweltministerium informiert über die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit während der Corona-Krise:

Atomkraftwerke

In Deutschland bestehen für die Sicherheit von Atomkraftwerken (AKW) strenge Anforderungen auch an die Schichtbesetzung der AKW. Für jede Anlage gibt es schriftliche Anweisungen, in denen unter anderem die Mindestanforderungen an die Anzahl und die Qualifikation des Personals sowie die personellen Mindestverfügbarkeiten in der Anlage enthalten sind. Aus diesen Anforderungen resultiert, dass in jedem AKW mehrere Schichten existieren, die sich gegenseitig vertreten können.

Die Einhaltung der festgelegten Anforderungen überwachen die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder. Die Aufsicht findet auch in der derzeitigen Situation im erforderlichen Umfang statt.

Die AKW-betreibenden Energieversorger haben bezüglich des aktuellen Corona-Virus frühzeitig Vorsorgemaßnahmen ergriffen. Diese basieren auf vorhandenen Pandemieplänen, die aufgrund der aktuellen Dynamik regelmäßig angepasst werden. Hierzu zählen beispielsweise zusätzliche Maßnahmen bei der Zugangskontrolle, damit Infizierte die Anlagen nicht betreten sowie Verhaltensvorgaben zur Hygiene oder dahingehend, persönliche Kontakte auf das notwendige Maß zu reduzieren. Bestehende Arbeitsvorgänge werden hinsichtlich der Reduzierung von Gruppengrößen bei Arbeiten beziehungsweise deren Aufteilung in separate Gruppen ohne Kontakt soweit möglich modifiziert, zum Beispiel bei den Schichtmannschaften.

Nach Kenntnis des Bundesumweltministeriums bestehen im kerntechnischen Regelwerk aller AKW-betreibenden europäischen Staaten Anforderungen zur Sicherstellung eines sicheren Anlagenbetriebs und der Beherrschung von Ereignissen. Dies schließt auch Anforderungen an die Schichtbesetzung in einer Anlage mit ein. Die Festlegung von Anforderungen und die Überwachung deren Einhaltung liegt in der Zuständigkeit der jeweils zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden.

Nach Kenntnis des Bundesumweltministeriums haben alle Aufsichtsbehörden angrenzender Staaten zu Deutschland aufgrund der aktuellen Situation mit dem Corona-Virus entsprechend reagiert und teilweise auch auf ihren Internetseiten die vorgenommenen Vorkehrungen veröffentlicht.

Dem Bundesumweltministerium liegen keine Hinweise vor, dass grenznahe Staaten keine ausreichende Vorsorge zur Sicherstellung der Sicherheit der in ihrer Zuständigkeit liegenden AKW getroffen haben. Anlassbezogen tauschen sich derzeit EU-Staaten auf Initiative der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG) unter Beteiligung der Schweiz über die aktuelle Situation aus.

Zwischenlager

Die Betreiber von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle orientieren sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, um die Auswirkungen des Corona-Virus auf den sicheren Betrieb zu minimieren. Eine ausführliche Information für die von der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) betriebenen Standorte finden Sie auf deren Webseite.

Endlager und Schachtanlage Asse II

Für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zuständig. Derzeit befinden sich radioaktive Abfälle in zwei von der BGE betriebenen Bergwerken, dem Endlager Morsleben (ERAM) und der Schachtanlage Asse II. Eine ausführliche Information, mit welchen Maßnahmen die BGE einen sicheren Betrieb ihrer Standorte auch während der Corona-Krise gewährleistet, finden Sie auf der Webseite der BGE.

Transporte

Die ursprünglich für Frühjahr 2020 geplante Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield im Vereinigten Königreich in das Zwischenlager Biblis wurde auf Herbst 2020 verschoben und ausgeführt. Die Terminfestlegung fand im Rahmen einer deutsch-britischen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung aller Beteiligten statt. Die Bundespolizei hatte ein entsprechendes Hygienekonzept unter Einbindung ihres Polizeiärztlichen Dienstes erarbeitet. Der Transport war zur Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Für verbleibende Rückführungstransporte aus dem Vereinigten Königreich und Frankreich stehen noch keine Termine fest.

27.03.2020 | Meldung Nukleare Sicherheit
Aktualisierungsdatum: 30.10.2020

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/ME9001

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