FAQ CO2-Flottengrenzwerte

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Stand heute (08.03.2023) gibt es in der Bundesregierung zur Neuregelung der CO2-Flottengrenzwerte noch Klärungsbedarf. Auf Vorschlag der schwedischen Ratspräsidentschaft haben sich die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten am vergangenen Freitag noch nicht mit dem Dossier befasst. Die Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) wurde verschoben.

Das Fit-for-55-Paket steht für einen nie dagewesenen Fortschritt für den Klimaschutz in der EU. Das zentrale Instrument für mehr Klimaschutz im Verkehr ist die Weiterentwicklung der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und kleine Nutzfahrzeuge. Deutschland hat der Neuregelung mehrfach zugestimmt, ebenso wie allen anderen Fit-for-55-Elementen. Diese sind eng miteinander verzahnt und entfalten ihre Wirkung nur im Verbund.

Die EU-Kommission, eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament möchten, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie PKW und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden können, die kein CO2 ausstoßen. Die Neuregelung ist sinnvoll, notwendig und klug, weil sie ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität der EU ist. Gerade im Verkehrsbereich gibt es viel zu tun.

Die Autokonzerne haben sich bereits für die Transformation entschieden, die geplante Neuregelung der CO2-Flottengrenzwerte schafft die notwendigen Leitplanken für die Transformation. Die Automobilhersteller brauchen Planungssicherheit, damit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt und Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden. Viele Autokonzerne wollen die Umstellung auf E-Mobilität lange vor 2035 erreichen.

Deutschland steht in europäischer Verantwortung. Die EU-Mitgliedstaaten haben im Juni 2022 mit überdeutlicher Mehrheit dafür gestimmt, dass ab 2035 nur noch Autos und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden, die kein CO2 ausstoßen. Damit lag eine klare Position des Rates vor, die die Basis des Trilogverfahrens war. Deutschland hat dem Trilogergebnis am 16. November 2022 zugestimmt. Diese Zustimmung war in der Bundesregierung abgestimmt. Der Text, der nun im Rat bestätigt werden soll, ist unverändert. Auch das EU-Parlament hat am 14. Februar 2023 zugestimmt.

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