Sharks MoU

Absichtserklärung zum Schutz wandernder Haiarten
Walhai im Meer

Das Sharks MoU (Memorandum of Understanding) ist eine Absichtserklärung, ein politisch, aber nicht völkerrechtlich bindendes internationales Instrument, welches für den Schutz der wandernden Hai- und Rochenarten geschaffen wurde. Die völkerrechtlich bindende Grundlage ist die Bonner Konvention und deren Verpflichtung für die in ihrem Anhang II aufgelisteten wandernden Tierarten "ABKOMMEN" zu schließen.

Ziel des MoU ist es, den Schutz der in Anhang I des Sharks MoU genannten Hai- und Rochenarten zu fördern. Derzeit sind 37 Arten in diesem Anhang I gelistet, unter anderem:

  • Dornhai/ Spiny dogfish (Squalus acanthias)
  • Heringshai/ Porbeagle shark (Lamna nasus)
  • Kurzflossen-Mako/ Shortfin mako (Isurus oxyrinchus)
  • Langflossen-Mako/ Longfin mako (Isurus paucus)
  • Riesenhai/ Basking shark (Cetorhinus maximus)
  • Walhai/ Whale shark (Rhincodon typus)
  • Weißer Hai/ Great white shark (Carcharodon carcharias)

Entstehungsgeschichte

Zur Vorbereitung dieses "ABKOMMENS" fanden drei Vorbereitungskonferenzen statt: In Mahè (Seychellen) vom 11. bis 13. Dezember 2007; in Rom, Italien, vom 6. bis 8. Dezember 2008 und in Manila, Philippinnen, vom 10. bis 12. Februar 2010. Nachdem am Ende der Manila-Konferenz zehn Staaten das MoU gezeichnet hatten, trat es im März 2010 in Kraft. Bis Mai 2013 hatten 24 Staaten und die EU das Abkommen unterzeichnet. Mittlerweile haben 48 Staaten, die EU und 14 kooperierende Partner unterzeichnet.

Weitere Vertragsstaatentreffen

Nach Vertragstaatentreffen im Februar 2016 in Costra Rica und im Dezember 2018 in Monaco wurden zahlreiche weitere Hai- und Rochenarten in die Zusammenarbeit aufgenommen. Das letzte Vertragsstaatentreffen fand vom 28. Februar bis 02. März 2023 in Bonn statt. Weitere Informationen zu den dort getroffenen Beschlüssen und Sitzungsdokumenten sind über die Webpage des Sharks MoU einsehbar.

Das nächste Vertragsstaatentreffen ist turnusgemäß 2021 vorgesehen, eine konkrete Planung zu Zeit und Ort folgt zu gegebener Zeit auf der genannten Webpage.

Das erste Signatarstaatentreffen (in English "Meeting of Signatories" oder kurz MoS) des Sharks MoU 2012 fand vom 24. bis 27. September 2012 in Bonn statt. Dort wurde ein so genannter "Conservation Plan" – also ein

Schutzplan – fertig gestellt und verabschiedet. Dieser Plan konkretisiert die folgenden Schwerpunkte des Abkommens:

  • Intensivierung der Forschung, des Arten-Bestands-Monitorings und des Informationsaustauschs zu wandernden Haiarten
  • Vorgaben, um zielgerichteten und beabsichtigten Haifang nachhaltig und verträglich für die Bestände zu gestalten
  • Schutz der Haie, soweit praktikabel, durch Lebensraumschutzmaßnahmen und durch die Erhaltung von Wanderkorridoren
  • Verstärkung der internationalen und regionalen Kooperation

All diese Maßnahmen beziehen sich auf die im Anhang 1 des MoU gelisteten Hai- und Rochenarten. Des Weiteren wurde auf dem oben genannten ersten Signatarstaatentreffen beschlossen, dass die Sekretariats- Aufgaben des Sharks MoU unter dem Dach der Bonner Konvention und somit an dem Sekretariats-Standort in Bonn wahrgenommen werden sollen.

Umsetzung in Deutschland

Zur Umsetzung des Sharks MoU in Deutschland wurden in einem dreijährigen Forschungsprojekt - im Rahmen des "Umweltforschungsplans" von Juli 2013 bis Februar 2016 - der Bestand von Haien und Rochen in der deutschen Nord- und Ostsee untersucht, bestehende Gefährdungen der Arten ermittelt und Schutzmaßnahmen empfohlen. Es wurden Nachweise von 19 Knorpelfischarten für die genannten deutschen Meeresgebiete zusammengetragen, darunter auch der Riesenhai, der Dornhai oder der Hundshai. Die Ergebnisse sind zusammengefasst.

Stand: 08.05.2023

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