Fragen und Antworten zur AKW-Laufzeitverlängerung

Kernkraftwerk mit dampfendem Turm vor dem klaren blauen Himmel.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt die Energieversorgung in Deutschland vor neue Herausforderungen. Die Bundesregierung trifft vielfältige Maßnahmen, um dieses Problem zu lösen. Vor diesem Hintergrund wird auch die Frage diskutiert, ob eine Verlängerung der Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke einen Beitrag leisten könnte, die Energiesicherheit im Land zu sichern.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits im Frühjahr 2022 geprüft, ob und welchen Beitrag ein Weiterbetrieb der letzten drei verbliebenen AKW über den 31. Dezember 2022 hinaus leisten könnte. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Kraftwerke nach dem Gesetz über den Atomausstieg vom Netz genommen werden.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist eindeutig: Der Beitrag einer AKW-Laufzeitverlängerung zur Energieversorgung wäre sehr begrenzt. Diesem geringen Beitrag stehen nicht nur eine Reihe praktischer Probleme gegenüber, sondern auch verfassungsrechtliche Schwierigkeiten und Aspekte der Sicherheit für Mensch und Umwelt. Ein Weiterbetrieb der drei verbliebenen AKW könnte, wenn überhaupt, nur erfolgen, wenn Abstriche bei der Sicherheit in Kauf genommen würden.

In der Abwägung von Vor- und Nachteilen ist daher das Ergebnis eindeutig: Eine Laufzeitverlängerung kann nicht empfohlen werden.

In der öffentlichen Debatte wird der Vorwurf erhoben, diese Prüfung sei nicht ergebnisoffen vorgenommen und ideologisch geprägt gewesen. Es werden Argumente angeführt, die die Prüfergebnisse der Ministerien entweder ignorieren oder verkürzen – etwa wenn die komplexe Fragestellung auf rein ingenieurtechnische Aspekte reduziert wird.

Die meisten der vorgetragenen Argumente sind nicht neu. Sie wurden bereits in den vergangenen Jahren immer wieder vorgebracht - oftmals von den Interessenvertretungen der Atomwirtschaft – und intensiv diskutiert.

Das BMUV hat sich mit der Kritik am Prüfvermerk zur Laufzeitverlängerung und den vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt. In diesem FAQ gehen wir auf die aktuelle Debatte ein und geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

FAQ

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https://www.bmuv.de/WS6875
Stand: 24.06.2022

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