Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Multilaterale Vereinbarungen | SEA-Protokoll

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Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme

Mit diesem im Mai 2003 von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) verabschiedeten SEA-Protokoll werden die Staaten – ähnlich wie nach der europäischen Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP-Richtlinie) – zur Durchführung strategischer Umweltprüfungen für bestimmte Pläne und Programme verpflichtet.

Deutschland hat diesen völkerrechtlichen Vertrag gezeichnet und die Anforderungen unter anderem mit dem Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUPG) national umgesetzt. Die Ratifikation des Protokolls durch Deutschland erfolgte im Februar 2007.

Aktualisierungsdatum: 25.06.2005
https://www.bmuv.de/GE713

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