Die für
den Bauantrag zuständige Kreisverwaltung Düren hatte das
Genehmigungsverfahren am 01.07.2008 mittgeteilt und den Ablauf veröffentlicht.
Im Folgenden werden die Ereignisse chronologisch beschrieben:
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Offenlage des Bauantrags fand vom 15.
Juli bis 14. August 2008 (und mit einer freiwilligen Verlängerung
bis zum 28.08.2008)
in Düren (Kreishaus), Vettweiß und Erftstadt (jeweils
Rathaus) und auch
"freiwillig" nach Anforderung in Nörvenich und
in Zülpich jeweils Rathaus) statt. Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
lief zeitgleich.
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Die Einwendungsfrist endete am 28.
August 2008. Jeder konnte selber Einfluss nehmen auf das Genehmigungsverfahren
durch Einreichung einer persönlichen Einwendung. Wir unterstützten
Sie mit der Hilfe von Rechts- und Fachanwälten für
die Erstellung der persönlichen Einwendung.
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Der Erörterungstermin für die
Verhandlung über die Bedenken und Einwendungen fand am
Montag, den 20. Oktober 2008 in der Bürgerbegegnungsstätte
in Vettweiß statt. Die
von der Kreisbehörde vorgegebene Tagesordnung konnte durch
zügige Bearbeitung durch alle Beteiligten noch am selben
Tag abgearbeitet werden.
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Gutachten
der BMUV im Zeitraum Januar 2009 - August 2009 Um den aktuellen Bestand der Vorkommen
der schützenswerten Tiere im Bereich der geplanten Anlage
zu ermitteln, wurde der Antragsteller von der Kreisbehörde
aufgefordert über einen von ihm zu beauftragenden Gutacher
ermitteln zu lassen, wo, wann und wie viele Tiere auf und um
das Gelände der geplanten Anlage vorkommen.
Die BMUV hat nun ebenfalls ein durch sie bezahltes (Gegen-)
Gutachten eingereicht.
Denn diese hoch schützenswerten Tiere sind ja tatsächlich
vorhanden und sollen nun auch dementsprechend wahrheitsgemäß
so dokumentiert werden. Sie können die Finanzierung des
Gutachtens unterstützen, es ist eine zukunftsweisende Investition
in die Verhinderung einer drohenden fatalen Fehlentwicklung
in unserer Region.
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Die Prüfung
der Einwendungen erfolgte bis
zum 13.10.2009 durch die zuständige Kreisbehörde,
sowie den beteiligten Fachbehörden.
Dabei werden alle Einwendungen, Anträge aus dem Erörterungstermin,
sowie die vom Antragsteller noch zu vervollständigenden
und nachzureichenden Unterlagen berücksichtigt.
Der Erörterungstermin ergab, dass noch einige Nachbesserungen
des Antrages durch den Investor notwendig sind.
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Die
Offenlage des Bauantrags mit seinen Nachträgen erfolgte vom 21.
September bis zum 2. Oktober 2009 in Düren (Kreishaus),
Vettweiß und Erftstadt (jeweils Rathaus).
Es wurden die Antragsunterlagen
mit den Ergänzungen, die nach dem Erörterungstermin
vom Antragsteller bei der Kreisverwaltung Düren eingereicht
worden sind, öffentlich ausgelegt. Es konnten keine erneuten
Einwendungen erhoben werden.
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Die
Genehmigung wurde am 13.Oktober 2009 durch die
Kreisverwaltung in Düren erteilt.
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Klagerecht
gegen die Genehmigung
Der Genehmigungsbescheid wird nun 14 Tage
öffentlich im Kreishaus sowie im Vettweißer Rathaus
und in Erftstadt ausgelegt. Anschließend beginnt die einmonatige
Klagefrist. An das Verwaltungsgericht Aachen können sich
jedoch nur jene rund 330 Menschen wenden, die während des
Genehmigungsverfahrens Einwände gegen die Mastanlage erhoben
hatten. Eine weitere Voraussetzung: Sie müssen von den
betriebsbedingten Emissionen der Anlage persönlich betroffen
sein. Die Klagemöglichkeit der anerkannten Verbände
richtet sich nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.
Für weitere Fragen nehmen Sie bitte
mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt auf oder senden Sie uns eine
Mail an info@bmuv.de